Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79   

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https://dejure.org/1979,1907
BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79 (https://dejure.org/1979,1907)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 4 StR 291/79 (https://dejure.org/1979,1907)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79 (https://dejure.org/1979,1907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines Angehörigen nach anfänglicher Zeugnisverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 794
  • MDR 1979, 1040
  • NStZ 1981, 296
  • NStZ 1981, 93
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79
    Das Verbot, Schlüsse aus der befugten Zeugnisverweigerung zu ziehen, gilt auch für den Fall, daß ein Angehöriger nach anfänglicher Zeugnisverweigerung später doch noch aussagt und nunmehr zu prüfen ist, ob seine den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind (im Anschluß an BGHSt 22, 113; vgl. auch BayObLG NJW 1969, 200).

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 22, 113) ist anerkannt, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf.

    Denn wenn der Zeuge mit einer solchen Folge rechnen müßte, könnte er von seiner Befugnis nicht unbefangen Gebrauch machen (BGHSt 22, 113, 114).

  • KG, 09.12.1965 - 1 Ss 313/65
    Auszug aus BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79
    Einen Schluß zum Nachteil des Angeklagten allein aus der Tatsache der Zeugnisverweigerung zu ziehen, ist dem Gericht deshalb verwehrt (vgl. KG NJW 1966, 605).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

    Aus der Verweigerung des Zeugnisses gemäß § 383 ZPO dürfen, da die Entscheidung über die Zeugnisverweigerung allein dem Zeugen obliegt, im Rahmen der Beweiswürdigung keine Schlussfolgerungen zum Nachteil einer Partei gezogen werden (vgl. [zu § 52 StPO] BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79, NJW 1980, 794; MünchKomm.ZPO/Damrau, 5. Aufl., § 383 Rn. 21; Huber in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 383 Rn. 10).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Dem Gericht ist es grundsätzlich untersagt, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen im Sinne des § 52 StPO Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157 = JR 1981, 432 mit Anm. Hanack).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Eine solche Weigerung hätte später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden dürfen (BGH MDR 1979, 1040).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung -

    Auch bei dieser Fallgestaltung wäre der Angehörige in seiner Entschließung, auszusagen oder nicht, beeinträchtigt, wenn er befürchten müßte, daß sein anfängliches Schweigen später in einem bestimmten Sinne aufgefaßt und als für den Angeklagten nachteilig verwertet würde (BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79 - LM § 52 StPO 1975 Nr. 5).
  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 590/88

    Begriff des Handeltreibens; Beweiswürdigung bei berechtigter Zeugnisverweigerung

    Hätte sie zunächst das Zeugnis verweigert, später aber dann doch ausgesagt, so hätte die frühere Weigerung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden dürfen (BGH MDR 1979, 1040; Pelchen in KK StPO 2. Aufl. § 52 Rdn. 45).
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95

    Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem

    Solches ist unzulässig (BGHSt 22, 113; 34, 324, 327; BGH NJW 1980, 794; BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Eine anfängliche Weigerung, auszusagen, kann auch später nicht zur Prüfung, ob die den Angeklagten entlastenden Angaben glaubhaft sind, herangezogen werden (BGH MDR 1979, 1040 = JZ 1979, 766; Reichen in KK § 52 Rdn. 45).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 622/91

    Keine Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen zu Lasten des

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angekl. verwertet werden darf (BGHSt 22, 113; BGH NJW 1980, 794 ), auch dann nicht, wenn der Angehörige später Angaben macht (BGH MDR 1981, 157; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 2).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 855/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bewertung der Aussageverweigerung

    Dem Zeugen war Gelegenheit zu geben, ohne Angabe von Gründen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er von diesem Recht Gebrauch machen oder darauf verzichten wollte (vgl. BGH NJW 1980, 794).
  • BGH, 11.11.1981 - 2 StR 596/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anwendung

    Aus einer etwaigen Aussageverweigerung eines hierzu gemäß § 52 StPO berechtigten Angehörigen dürfen keine dem Angeklagten nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 22, 113; BGH in LM StPO 1975 § 52 Nr. 5 und Nr. 6; BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 473/86

    Revision auf Grund der Verwertung der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen gegen

  • BGH, 01.03.1989 - 2 StR 590/88
  • BGH, 16.06.1982 - 3 StR 167/82

    Beruhen des Urteils auf der Aussageverweigerung einer Zeugin

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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79   

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https://dejure.org/1979,1345
BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79 (https://dejure.org/1979,1345)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1979 - 4 StR 431/79 (https://dejure.org/1979,1345)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 (https://dejure.org/1979,1345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen erkennen lassendes Urteil - Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln bei ebenso verwirklichtem Handeltreiben und Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79

    Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.

    Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).

  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Der Erwerb, die Einfuhr und alle anderen Tätigkeitsmerkmale sind nur rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte (vgl. Schmidt in MDR 1978, 5 und die dort angegebenen Rechtsprechungsnachweise).
  • BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78

    Nichtbelehrung einer geschiedenen Ehefrau über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Das ist ein sachlich-rechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79).
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 138/78

    Unterlassene genauere Feststellungen über den Zeitpunkt des Beginns der Tat bei

    Auszug aus BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
    Bei der Einziehung eines Betäubungsmittels gehört hierzu die Angabe der einzuziehenden Mengen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 138/78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.11.1980 - 4 StR 511/80

    Erkennbarkeit der verwirklichten Straftatbestände in der Urteilsformel -

    Die Urteilsformel entspricht allerdings im Schuldspruch nicht den Anforderungen des § 260 Abs. 4 StPO, denn sie läßt nicht erkennen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - m.w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines

    Bereits dieser Fehler nötigt zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.1979, 4 StR 431/79 m.w.N., als Leitsatz zitiert bei Pfister NStZ 1981, 295, 296).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80

    Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des

    Das war auch deshalb erforderlich, weil die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH Beschl. v. 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - v. 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
  • BGH, 24.09.1980 - 2 StR 274/80

    Anforderungen an eine Urteilsformel zur Erkennbarkeit des Gesetzesverstoßes -

    Der Schuldspruch begegnet inhaltlich keinen rechtlichen Bedenken; jedoch muß er neu gefaßt werden, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79).
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 620/83

    Zulässigkeit der Verwertung eines Attestes ohne Vernehmung des Arztes - Benennung

    Darin liegt ein sachlich-rechtlicher Mangel (vgl. Beschlüsse des BGH vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 -).
  • BGH, 15.07.1982 - 1 StR 367/82

    Notwendigkeit der Kennntlichmachung der Festsetzung der Strafe unter

    Das ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der zur Aufhebung der wegen versuchten Diebstahls verhängten Strafe zwingt (vgl. BGH, Beschluß vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79); es kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich dieser Fehler auch auf die wegen Vortäuschen einer Straftat verhängte weitere Strafe ausgewirkt hat.
  • BGH, 22.09.1981 - 1 StR 498/81

    Berichtigung des Schuldspruchs hinsichtlich einer genauen Bezeichnung der

    Die Revisionen der Angeklagten C. und H. sind unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; jedoch mußten die Schuldsprüche berichtigt und neu gefaßt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79; Beschl. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 668/80).
  • BGH, 19.11.1981 - 2 StR 626/81

    Anforderungen an die Erörterung eines gemilderten Strafrahmens durch den

    Es genügt nicht, im Urteil lediglich auszuführen, mildernd sei berücksichtigt worden, daß es bei einem Versuch geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 536/80 - und vom 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1980 - 5 StR 204/80, alt: 5 StR 449/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3397
BGH, 15.04.1980 - 5 StR 204/80, alt: 5 StR 449/79 (https://dejure.org/1980,3397)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1980 - 5 StR 204/80, alt: 5 StR 449/79 (https://dejure.org/1980,3397)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1980 - 5 StR 204/80, alt: 5 StR 449/79 (https://dejure.org/1980,3397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines sachlichrechtlichen Mangels in der Bezugnahme auf ein früheres Urteil

  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Strafprozeßrecht: Bezugnahme auf die Gründe eines früheren Urteils

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
  • NStZ 1981, 296 (Pfeiffer)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1979 - 5 StR 722/79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf ein früheres Urteil hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 204/80
    Der Tatrichter hätte vielmehr umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten treffen und diese im Urteil mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; BGH NJW 1977, 1247; BGH Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz in MDR 1978, 460 und vom 27. November 1979 - 5 StR 722/79 -).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 204/80
    Der Tatrichter hätte vielmehr umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten treffen und diese im Urteil mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; BGH NJW 1977, 1247; BGH Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz in MDR 1978, 460 und vom 27. November 1979 - 5 StR 722/79 -).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 62/78

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Feststellungen des früheren Urteils in der

    Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 204/80
    Der Tatrichter hätte vielmehr umfassende eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten treffen und diese im Urteil mitteilen müssen (BGHSt 24, 274, 275; BGH NJW 1977, 1247; BGH Beschlüsse vom 22. Februar 1978 - 4 StR 62/78 - bei Holtz in MDR 1978, 460 und vom 27. November 1979 - 5 StR 722/79 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1979 - 5 StR 445/79, alt: 5 StR 670/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12468
BGH, 04.09.1979 - 5 StR 445/79, alt: 5 StR 670/78 (https://dejure.org/1979,12468)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1979 - 5 StR 445/79, alt: 5 StR 670/78 (https://dejure.org/1979,12468)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1979 - 5 StR 445/79, alt: 5 StR 670/78 (https://dejure.org/1979,12468)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Strafbarkeit wegen Betrugse

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

    Auszug aus BGH, 04.09.1979 - 5 StR 445/79
    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Schriftstücke, die sich bei den Akten befinden, sind deshalb unzulässig (RGSt 4, 137, 138; 62, 216; 66, 1, 4; RGHRR 1927 Nr. 769).
  • RG, 13.05.1881 - 1008/81

    Kann den Erfordernissen des §. 266 Abs. 1 St.P.O. hinsichtlich der Begründung des

    Auszug aus BGH, 04.09.1979 - 5 StR 445/79
    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Schriftstücke, die sich bei den Akten befinden, sind deshalb unzulässig (RGSt 4, 137, 138; 62, 216; 66, 1, 4; RGHRR 1927 Nr. 769).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Die vom vorlegenden Oberlandesgericht angeführte Entscheidung vom 4. September 1979 - 5 StR 445/79 (bei Pfeiffer NStZ 1981, 296) - betrifft nicht den Fall einer Bezugnahme auf Lichtbilder gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO.
  • OLG Oldenburg, 15.02.2024 - 2 ORbs 22/24

    Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsfeststellungen, Urteilsgründe

    Die vom vorlegenden Oberlandesgericht angeführte Entscheidung vom 4. September 1979 - 5 StR 445/79 (bei Pfeiffer NStZ 1981, 296) - betrifft nicht den Fall einer Bezugnahme auf Lichtbilder gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO.
  • OLG Oldenburg, 23.10.2023 - 2 ORbs 168/23

    Identität des Fahrers in einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer

    Die vom vorlegenden Oberlandesgericht angeführte Entscheidung vom 4. September 1979 - 5 StR 445/79 (bei Pfeiffer NStZ 1981, 296) - betrifft nicht den Fall einer Bezugnahme auf Lichtbilder gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO .
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96
    Die vom vorlegenden Oberlandesgericht angeführte Entscheidung vom 4. September 1979 - 5 StR 445/79 (bei Pfeiffer NStZ 1981, 296 ) - betrifft nicht den Fall einer Bezugnahme auf Lichtbilder gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO .
  • OLG Hamm, 21.08.2001 - 4 Ss OWi 726/01

    fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung, Aufhebung, Identifizierung, Libi,

    Die vom vorlegenden OLG angeführte Entscheidung vom 4.9.1979 (bei Pfeiffer, NStZ 1981, 296) - betrifft nicht den Fall einer Bezugnahme auf Lichtbilder gem. § 267 I 3 StPO.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8012
BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78 (https://dejure.org/1979,8012)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1979 - 5 StR 746/78 (https://dejure.org/1979,8012)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 (https://dejure.org/1979,8012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerreichbarkeit eines im Ausland an einem bekannten Ort lebenden Zeugen - Entfernung von Zollplomben als Urkundenunterdrückung und Siegelbruch

  • rechtsportal.de

    Unerreichbarkeit eines im Ausland an einem bekannten Ort lebenden Zeugen; Entfernung von Zollplomben als Urkundenunterdrückung und Siegelbruch

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
  • NStZ 1981, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 502/76

    Ordnungsgemäße Ablehnung der Vernehumg eines Zeugen - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78
    In einem solchen Falle ist die Vernehmung vor einem ersuchten Richter nutzlos und damit überflüssig, weil sie sich zur Sachaufklärung nicht eignet (BGH Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Zu a): Der Beschwerdeführer wendet sich nicht dagegen, daß die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs angenommen hat, ein bekannter Zeuge, der sich an einem bekannten Ort des Auslands aufhält, dürfe als unerreichbar angesehen werden, falls nicht die Vernehmung durch einen ersuchten Richter, sondern nur die Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (RGSt 46, 383; RG HRR 1937, 361; BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH GA 1971, 85; BGH, Urt. vom 14. Februar 1978 - 1 StR 652/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 - bei Holtz MDR 1979, 807).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8533
BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78 (https://dejure.org/1979,8533)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1979 - 5 StR 766/78 (https://dejure.org/1979,8533)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1979 - 5 StR 766/78 (https://dejure.org/1979,8533)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beruhen einer Verurteilung auf einer fehlerhaften Vereidigung - Hinweis eines Gerichts an Angeklagten und Verteidiger bei möglicher Verurteilung eines anderen als des angeklagten Delikts

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 02.01.1934 - 1 D 950/39

    1. Zum Begriffe "geeignet, die menschliche Gesundheit zu schädigen", i. S. der §§

    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78
    Für die neue Hauptverhandlung sei vorsorglich darauf hingewiesen, daß die Verurteilung nach § 8 LMBG den Nachweis der Eignung zur Gesundheitsschädigung voraussetzt (RGSt 69, 281, 282; 74, 26, 27/28).
  • RG, 22.08.1935 - 3 D 431/35

    Sind Fleisch und Fleischwaren i. S. von § 3 Nr. 1 a, b, § 12 LMG. schon deshalb

    Auszug aus BGH, 06.02.1979 - 5 StR 766/78
    Für die neue Hauptverhandlung sei vorsorglich darauf hingewiesen, daß die Verurteilung nach § 8 LMBG den Nachweis der Eignung zur Gesundheitsschädigung voraussetzt (RGSt 69, 281, 282; 74, 26, 27/28).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Zudem muß das Gericht stets dann, wenn es von Alleintäterschaft zu Mittäterschaft übergehen will, dies dem Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO deutlich machen (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77 und vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83, sowie vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10).
  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft -

    Deshalb hätte für den Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft oder mittelbaren Täterschaft oder der Anstiftung dem Angeklagten ein Hinweis nach § 265 StPO - sowohl Abs. 1 als auch Abs. 4 dieser Vorschrift kommen in Betracht - gegeben werden müssen (BGHSt 11, 18, 19; 19, 141, 142; 28, 196, 197; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1983 - 4 StR 355/83; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83, Jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. Hürxthal in KK § 265 StPO Rdn. 10 und 24).
  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen

    Ein solcher Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO war jedoch beim Übergang vom Vorwurf der Alleintäterschaft auf den der Mittäterschaft geboten (vgl. BGH NJW 1952, 1385; BGHSt 11, 18, 19; BGH, Beschluß vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1979 bei Pfeiffer in NStZ 1981, 296; KK § 265 StPO Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1979 - 4 StR 428/79   

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https://dejure.org/1979,5053
BGH, 20.09.1979 - 4 StR 428/79 (https://dejure.org/1979,5053)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1979 - 4 StR 428/79 (https://dejure.org/1979,5053)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79 (https://dejure.org/1979,5053)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die tatrichterlichen Urteilsfeststellungen zur Ermöglichung der Revisibilität

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.08.1978 - 4 StR 411/78

    Feststellungserfordernis des äußeren Sachverhaltes vor Vornahme der den

    Auszug aus BGH, 20.09.1979 - 4 StR 428/79
    Wenn ein Angeklagter freigesprochen wird, so muß in der Regel der äußere Sachverhalt, soweit wie möglich festgestellt werden, bevor die Beweiswürdigung vorgenommen wird (vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 267 Rdn. 112 ff; BGH, Urteil vom 24. August 1978 - 4 StR 411/78).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung auch der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83 und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn die für erwiesen erachteten Tatsachen angegeben werden, bevor in der Beweiswürdigung dargetan wird, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH, Urteile vom 24. August 1978 - 4 StR 411/78 - und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 StPO Rdn. 114; Kleinknecht 34. Aufl. § 267 StPO Rdn. 32).
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 780/80

    Prüfung festgestellter belastender Umstände auf ihrem Beweiswert -

    Ihr Urteil verdeutlicht, in welchen Zusammenhang die Zweifel an der Richtigkeit der Aussage von Belastungszeugen und als nicht widerlegbar angesehene Angaben des Angeklagten einzuordnen sind (vgl. BGH, Urt. vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79 - bei Holtz MDR 1980, 108).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1979 - 2 StR 484/79   

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https://dejure.org/1979,11878
BGH, 31.10.1979 - 2 StR 484/79 (https://dejure.org/1979,11878)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1979 - 2 StR 484/79 (https://dejure.org/1979,11878)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 484/79 (https://dejure.org/1979,11878)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Strafklageverbrauchs durch rechtskräftige Verurteilung wegen einer fortgesetzten Straftat - Unterscheidung zwischen Eigenverbrauch und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in bezug auf mehrere verübte Taten

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.08.1953 - 2 StR 520/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 484/79
    Das gilt aber nur für diejenigen Taten, die vor der endgültigen Entscheidung zur Schuldfrage verübt worden sind (BGHSt 9, 324, 327; BGH, Urteil vom 20. August 1953 - 2 StR 520/52 -).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 31.10.1979 - 2 StR 484/79
    Das gilt aber nur für diejenigen Taten, die vor der endgültigen Entscheidung zur Schuldfrage verübt worden sind (BGHSt 9, 324, 327; BGH, Urteil vom 20. August 1953 - 2 StR 520/52 -).
  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 518/85

    Nichtbeachtung eines rechtskräftigen Schuldspruchs bei der Strafbemessung -

    Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat wird die Strafklage auch für die Teilakte verbraucht, die dem damals entscheidenden Gericht unbekannt geblieben sind, soweit sie vor der endgültigen Entscheidung zur Schuldfrage verübt worden sind (BGHSt 9, 324, 327; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1979 - 2 StR 484/79, bei Holtz MDR 1980, 272).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1979 - 2 StR 548/79   

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https://dejure.org/1979,10915
BGH, 07.12.1979 - 2 StR 548/79 (https://dejure.org/1979,10915)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1979 - 2 StR 548/79 (https://dejure.org/1979,10915)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1979 - 2 StR 548/79 (https://dejure.org/1979,10915)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Krankheitswert von Fehlentwicklungen zur Begründung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit - Entscheidung des Tatrichters zu Lasten des Täters im Widerspruch zu einem Sachverständigengutachten

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 381/83

    Folgen eines nicht "Glauben schenken" einer Zeugenaussage trotz gegenteiliger

    Auch das Urteil vom 7. Dezember 1979 - 2 StR 548/79 - (bei Pfeiffer NStZ 1982, 296) verlangt vom Tatrichter, sich je nach Sachlage auch im Widerspruch zum Sachverständigen eine eigene Überzeugung zu bilden.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79   

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https://dejure.org/1979,6969
BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79 (https://dejure.org/1979,6969)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1979 - 4 StR 513/79 (https://dejure.org/1979,6969)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79 (https://dejure.org/1979,6969)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen über die Frage eines Affektstaus als tatauslösender Hintergrund - Verletzung der Aufklärungspflicht - Erheblich verminderter Schuldfähigkeit infolge der Kombination ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Die Wiedergabe der wesentlichen Darlegungen eines Sachverständigen ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Gericht in einer Frage, in welcher es dessen Rat für notwendig gehalten hat, im Widerspruch zu seinem Gutachten entscheidet (vgl. BGH GA 1977, 255 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79), oder wenn es sich dem Ergebnis der Beurteilung des Sachverständigen ohne die Angabe eigener Erwägungen anschließt (vgl. BGHSt 12, 311, 314/315).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Damit befindet es sich aber im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VRS 33, 431, 433 m.w.Nachw.), zumal bei Tötungsdelikten und gefährlichen Körperverletzungen der vorliegenden Art, nämlich mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn von einer erheblichen Einschränkung des Hemmungsvermögens ausgegangen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Damit befindet es sich aber im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VRS 33, 431, 433 m.w.Nachw.), zumal bei Tötungsdelikten und gefährlichen Körperverletzungen der vorliegenden Art, nämlich mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hohe Anforderungen zu stellen sind, wenn von einer erheblichen Einschränkung des Hemmungsvermögens ausgegangen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 StR 155/76).
  • BGH, 25.01.1977 - 1 StR 828/76

    Ablehnung des von der Verteidigung vorsorglich gestellten Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Die Sachkunde eines Gutachters unterliegt nämlich allein der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1977 - 1 StR 828/76 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.12.1977 - 4 StR 561/77

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei Verweigerung der Einholung

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Ein Affektstau kann als Schuldausschließungs- oder Schuldminderungsgrund überhaupt nur dann in Betracht kommen, wenn er so hochgradig war, daß er das seelische Gefüge nachhaltig gestört hat, oder wenn die Ordnungsstrukturen des Denkablaufs und des Willensbildungsprozesses aufgehoben waren und - jedenfalls in der Regel - auch Erinnerungslosigkeit besteht (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 4 StR 561/77 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Im übrigen gehören psychologische Kenntnisse zum fachlichen Rüstzeug des Psychiaters (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1978 S. 20 - 2 StR 475/78).
  • BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79

    Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79
    Die Wiedergabe der wesentlichen Darlegungen eines Sachverständigen ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das Gericht in einer Frage, in welcher es dessen Rat für notwendig gehalten hat, im Widerspruch zu seinem Gutachten entscheidet (vgl. BGH GA 1977, 255 m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 20. September 1979 - 4 StR 472/79), oder wenn es sich dem Ergebnis der Beurteilung des Sachverständigen ohne die Angabe eigener Erwägungen anschließt (vgl. BGHSt 12, 311, 314/315).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

    Es brauchte deshalb dessen Darlegungen nicht noch besonders wiederzugeben (v 1. BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79).
  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Zwar bereitet das schriftliche Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung nur vor; maßgeblich ist das in dieser erstattete mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 296).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 383/83

    Gefährliche Körperverletzung, begangen im Zustand der verminderten

    Vielmehr ist zu beachten, daß selbst erhebliche Alkoholmengen in der Regel nicht die Hemmungen lösen, die einen - normalen - Menschen davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib oder Leben eines anderen zu begehen (vgl. BGH GA 1955, 269, 271; Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79 -).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 51/84

    Beurteilung der wesentlichen Gesichtspunkte bei der Tatbegehung hinsichtlich

    Diese Wertung läßt keinen Rechtsfehler erkennen, zumal selbst erhebliche Alkoholmengen in der Regel nicht die Hemmungen lösen, die einen - normalen - Menschen davon abhalten, schwerste Angriffe gegen Leib oder Leben eines anderen zu begehen (vgl. BGH GA 1955, 269, 271; Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79), und eine Blutalkoholkonzentration von 2, 64 %o im allgemeinen nur unter außergewöhnlichen, hier nicht ersichtlichen Umständen Schuldunfähigkeit herbeiführen wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79   

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https://dejure.org/1979,10470
BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79 (https://dejure.org/1979,10470)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1979 - 4 StR 426/79 (https://dejure.org/1979,10470)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79 (https://dejure.org/1979,10470)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den "beschuhten Fuß" als Rechtfertigung für eine gefährliche Körperverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79
    Unabhängig davon könnte auf eine Unzuständigkeit des höheren Gerichts, wie sich aus § 269 StPO ergibt, die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 21, 334, 358).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 336/79

    Schuh als gefährliches Werkzeug - Zur Beurteilung der Heftigkeit der Tritte

    Auszug aus BGH, 22.08.1979 - 4 StR 426/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - S. 3).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh (vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 223 a StGB Rdn. 2 m.w. Nachw.) und nicht nur um einen leichten Turnschuh - wie er heute vorzugsweise von jungen Leuten getragen wird - handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79).
  • BGH, 07.03.1980 - 3 StR 50/80

    Schuh am Fuß als gefährliches Werkzeug - Einordnung von Tritten als "gefährlich"

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuß als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an, z.B. mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und Beschluß vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1979 - 2 StR 303/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,5064
BGH, 18.07.1979 - 2 StR 303/79 (https://dejure.org/1979,5064)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1979 - 2 StR 303/79 (https://dejure.org/1979,5064)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1979 - 2 StR 303/79 (https://dejure.org/1979,5064)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Möglichkeit der Strafmilderung im Falle der tätigen Reue bei Geiselnahme und Versuch nach pflichtgemäßem Ermessen - Schulderhöhende Berücksichtigung der Herkunft des Angeklagten aus einem ordentlichen sozialen Milieu, seiner Intelligenz und das ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 303/79
    Dabei hatte die Strafkammer außer dem Sachverhalt, der die Wahlmöglichkeit eröffnete, auch alle anderen für das Tat- und Täterbild wesentlichen Umstände zu berücksichtigen (für den Fall des Versuchs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. § 443 ff).
  • BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 2 StR 303/79
    Dabei hatte die Strafkammer außer dem Sachverhalt, der die Wahlmöglichkeit eröffnete, auch alle anderen für das Tat- und Täterbild wesentlichen Umstände zu berücksichtigen (für den Fall des Versuchs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl. § 443 ff).
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 274/81

    Entscheidung über eine Milderung im Falle eines Versuchs nach pflichtgemäßem

    Das war fehlerhaft (BGH, Urteil vom 18. Juli 1979 - 2 StR 303/79).
  • BGH, 31.10.1979 - 2 StR 516/79

    Notwendigkeit der Begründung der Berücksichtigung von

    Sie allein schon hätten der Strafkammer Veranlassung geben müssen, zumindest die ausschlaggebenden Gesichtspunkte wiederzugeben, aus denen sie dennoch die Strafmilderung für gerechtfertigt hielt (vgl. für den Fall des § 239 a Abs. 3 StGB BGH, Urt. v. 18. Juli 1979 - 2 StR 303/79 - für den Versuch BGHSt 16, 351; 17, 266).
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